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FAQ und Lexikon A-Z
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Kessler QMP GmbH
Nisterberger Weg 16
57520 Friedewald
Montags bis Freitags von 06:00 Uhr bis 16:45 Uhr.
Online im Kundenbereich. LOG-IN Daten erhalten Sie über das Auftragszentrum info-friedewald@kessler-qmp.de
Ja, innerhalb von 24, 48, 72 Std nach Abstimmung über das Auftragszentrum info-friedewald@kessler-qmp.de oder telefonisch unter +49 2743 933 580.
Ja, Abstimmung über das Auftragszentrum info-friedewald@kessler-qmp.de oder telefonisch unter 02743 933 580.
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Ja, Anfrage mit Bezeichnung und Messbereich per E-Mail an info-friedewald@kessler-qmp.de senden, dann erfolgt das Angebot Neubeschaffung inkl. ISO- oder Akkreditierter Kalibrierung.
Ja, nach Abstimmung und Kostenfreigabe.
Ja, nach Abstimmung und Kostenfreigabe.
Siehe Downloadbereich.
Auf eine PDF zum Download verweisen „Unterschied zwischen DAkkS akkreditierter DKD- und rückführbarer ISO-Kalibrierung“.
Auf den Akkreditierungsurkunden steht nur noch das Ausstellungsdatum. Die Akkreditierungsurkunde ist in der Regel unbefristet, die Gültigkeit ist so lange gegeben, bis durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) eine Änderung vorgenommen wird.
Ja, auf Wunsch. 4 Wochen vor der nächsten Fälligkeit per E-Mail, an den entsprechenden Ansprechpartner. Das Format ist frei wählbar (Excel, Word, PDF).
Ist die Überschreitung von festgelegten Toleranzgrenzen oder Nichtbefolgung von festgelegten Verfahrensschritten. **
Menge von Größenwerten, eingegrenzt durch die Extremwerte der möglichen Anzeigen. *
Akkreditierung im hier gemeinten Sinne ist gemäß ISO/IEC 17011:2018-03 die Bestätigung durch eine dritte Stelle, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen. **
Ein oder mehrere Kalibrierpunkte haben nicht das erforderliche Toleranzniveau erreicht. **
Kleinste Änderung einer Messgröße, die in der entsprechenden Anzeige eine merkliche Änderung verursacht. *
Das Normal mit der höchsten verfügbaren Genauigkeit, von dem Messungen abgeleitet werden. Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgeräts im Vergleich zu einem anderen Gerät bei vorgegebenen Bedingungen. Dieses Gerät wird als Normal bezeichnet. **
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die die Funktion der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die DAkkS eine Behörde. **
DIN EN ISO/IEC 17025 legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz, an die Unparteilichkeit und für die einheitliche Arbeitsweise von Laboratorien fest. Die Norm ist auf alle Organisationen anwendbar, die Labortätigkeiten durchführen, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. **
Diese Norm legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen. **
Größe, die sich bei einer direkten Messung nicht auf die Größe auswirkt, die gerade gemessen wird, aber die Beziehung zwischen der Anzeige und dem Messergebnis beeinflusst. *
Quotient der Änderung der Anzeige eines Messsystems und der entsprechenden Änderung im Wert einer Messgröße. *
Produkt aus einer kombinierten Standardmessunsicherheit und einem Faktor, der größer als eins ist. *
Klasse von Messgeräten oder Messsystemen, die vorgegebene messtechnische Anforderungen erfüllen, durch die erreicht werden soll, dass die Messabweichungen oder Gerätemessunsicherheiten unter festgelegten Betriebsbedingungen innerhalb vorgegebener Grenzen bleiben. *
Wert einer Größe. *
Geordnete Menge von Werten von Größen einer Art, die zur Ordnung von Größen dieser Art nachzunehmenden oder abnehmendem Wert verwendet wird. *
ILAC ist die internationale Organisation für Akkreditierungsstellen. **
Größensystem auf der Grundlage der sieben Basisgrößen Länge, Masse, Zeit, elektrische Stromstärke, thermodynamische Temperatur, Stoffmenge und Lichtstärke. *
Bei der ISO-Kalibrierung wird die ISO 9001 angewendet. Sie ist eine Standard-Kalibrierung, bei der die Messgeräte direkt oder indirekt mithilfe von rückgeführten Normalen (Prüfgewichte) auf ihre Richtigkeit überprüft werden. **
Unter vorgegebenen Bedingungen, tatsächlich auftretender Wert einer [physikalischen] Größe im Unterschied zum Sollwert. **
Kalibrierung in der Messtechnik ist ein Messprozess zur Feststellung und Dokumentation der Abweichung von Anzeigewerten eines Messgerätes oder einer Maßverkörperung gegenüber denjenigen von einem anderen Gerät oder einer anderen Maßverkörperung, die in diesem Fall als Normal bezeichnet werden.**
Das Kalibrierintervall ist die Zeitspanne zwischen zwei aufeinanderfolgenden Kalibrierungen eines Messmittels oder Normals. **
Erstellung eines Ergebnisberichts, auch Kalibrierschein oder Kalibrierzertifikat genannt, mit Angabe eines vollständigen Ergebnisses, also Abweichung und Kalibrierunsicherheit. **
Das Layout der DAkkS-Kalibriermarke entspricht dem des DAkkS-Kalibrierzeichens auf dem zu- gehörigen DAkkS-Kalibrierzertifikat. Das Layout wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in Form, Größe, Farbe und Inhalt eindeutig definiert und vorgegeben. **
Reelle skalare Größe durch Vereinbarung definiert und angenommen, mit der jede andere Größe gleicher Art verglichen werden kann, um das Verhältnis der beiden Größen als Zahl auszudrücken. *
Messwert minus einem Referenzwert. *
Element eines Messsystems, auf das ein Phänomen, ein Körper- oder eine Substanz, das/der/die eine zu messende Größe trägt, unmittelbar wirkt. *
Menge von Werten von Größen derselben Art, die unter definierten Bedingungen gemessen werden können, und zwar mit einem speziellen Messgerät oder Messsystem mit einer vorgegebenen Gerätmessunsicherheit. *
Menge von Größenwerten, die einer Messgröße zugewiesen sind, zusammen mit jeglicher verfügbarer relevanter Information. *
Ausmaß der Annäherung eines Messwerts an einen wahren Wert einer Messgröße. *
Gerät, das allein oder in Verbindung mit zusätzlichen Einrichtungen für die Durchführung von Messungen verwendet wird. *
Folge von Elementen eines Messsystems, die einen einzigen Weg des Signals von einem Messaufnehmer zu einem Ausgabeelement bildet. *
Prozess, bei dem einer oder mehrere Größenwerte, die vernünftigerweise einer Größe zugewiesen werden können, experimentell ermittelt werden. *
Allgemeine Beschreibung des logischen Vorgehens zur Durchführung einer Messung. *
Größenwert, der ein Messergebnis repräsentiert. *
Nichtnegativer Parameter, der die Streuung der Werte kennzeichnet, die der Messgröße auf der Grundlage der benutzten Information beigeordnet ist. *
Phänomen, das als Grundlage einer Messung dient. *
Wissenschaft vom Messen und ihre Anwendung. *
Folge von Normalen und Kalibrierungen, die verwendet wird, um ein Messergebnis auf eine Referenz beziehen. *
Gerundeter angenäherter Wert einer charakteristischen Größe eines Messgeräts oder Messsystems, der auf dessen sachgemäßen Gebrauch hinweist. *
Realisierung der Definition einer Größe, mit angegebenem Größenwert und beigeordneter Messunsicherheit, benutzt als Referenz. **
Bezugspunktabweichung, wenn der spezifizierte Messwert null ist.
Vor-Ort Kalibrierung (siehe Verweis)
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist das nationale Metrologie Institut der Bundesrepublik Deutschland und das zweitgrößte Metrologie Institut der Welt. Die PTB ist Dienstleisterin für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft und berät die Bundesregierung in Fragen des Messwesens. **
Ein Prüfmittel ist in der Messtechnik ein technisches Mittel für Prüfungen[1], bei denen festgestellt wird ob ein Prüfobjekt eine Forderung erfüllt.**
Ist Bestandteil des Qualitätsmanagements. Es zielt darauf ab, die Qualität, Zuverlässigkeit, Einsatzfähigkeit und -bereitschaft der Prüfmittel in einem Unternehmen sicherzustellen und zu erhalten. **
Sicherung der Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung durch dazu geeignete Maßnahmen. **
Größenwertskala, definiert durch formelle Vereinbarung. *
Eigenschaft eines Messergebnisses, wobei das Ergebnis durch eine dokumentierte, ununterbrochene Kette von Kalibrierungen, von denen jede zur Messunsicherheit beiträgt, auf eine Referenz bezogen werden kann. *
Einheitssystem auf der Grundlage des Internationalen Größensystems, das die Namen und Zeichen der Einheiten, eine Reihe von Vorsätzen mit ihren Namen und Zeichen sowie Regeln für ihre Anwendung umfasst und das von der Generalkonferenz für Maß und Gewicht angenommen wurde. **
Technische Spezifikationen beschreiben die für die Leistung geforderten Merkmale. Diese können sich auch auf den spezifischen Prozess oder die spezifische Methode zur Produktion bzw. Erbringung der nachgefragten Leistung oder auf einen spezifischen Prozess eines Lebenszyklus-Stadiums der Leistung beziehen. **
Verifizierung, wobei die spezifizierten Anforderungen für den beabsichtigten Zweck angemessen sind. *
Kalibrierung der Prüfmittel direkt am Einsatzort des Kunden.
Größenwert, der mit der Definition einer Größe in Übereinstimmung ist. *
Messpräzision bei einer Menge von Wiederholbedingungen von Messungen. *
Zahl im Ausdruck eines Größenwerts, die keine als Referenz dienende Zahl ist. *
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